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Der kleine
Rundbrief für Citroën-Freunde
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Übersicht über Kats für die Ente und mehr zum Meyer-Kat Karte: Städte mit Feinstaubzonen Karten von Feinstaubzonen in Baden-Württemberg Steuersätze für die verschiedenen Fahrzeuggruppen Online-Bestellung der grünen Plakette |
Feinstaub, jetzt ist es ernst
Die Umweltzonen in Baden-Württemberg sind eingerichtet und unser mobiles Kulturgut wird ausgesperrt. Dazu gibt es folgende Ausnahmeregelung: Enten mit dem G-Kat von Hubert Meyer aus Pforzheim mit der Schlüsselnr. "Schadstoffarm E1 ****11" erhalten zwar keine grüne Plakette, in Baden-Württemberg braucht man diese nach Angaben des Stuttgarter Amtes für Öffentliche Ordnung vom Februar 2008 aber auch nicht. Von dort heißt es: "Für Halter von Fahrzeugen, die
über einen geregelten Katalysator (also z.B. den KAT von Hubert
Meyer, Red.)
verfügen und im Fahrzeugschein auf Position 14.1 als letzte zwei Stellen
eine "03", "04", "09" oder "11"
stehen haben, gilt: Ähnliches gilt in Hannover. Bremen will seine Umweltzone zum 1.10.2008 einrichten. Der Bremer Senat verspricht sich von der Maßnahme ein wirksames Instrument gegen die Feinstaubbelastung. Ein weiterer Grund für die Einführung der Umweltzone ist die Umsetzung der EU – Feinstaub - Richtlinie, die ja umgesetzt werden muss, da ansonsten ein Bußgeld droht. In Hessen hat die Landesregierung jetzt beschlossen, die Einrichtung der Umweltzone Frankfurt/Main möglicher weise über den Sommer 2008 hinaus auszusetzen, da die Grenzen für die Feinstaubbelastung derzeit nicht überschritten wurden und amtlichen Prognosen zu Folge auch nicht überschritten werden. Außerdem sei eine Umweltzone ein erheblicher Eingriff in den Straßenverkehr, von dem Anwohner, Pendler und Gewerbetreibende stark betroffen sind. Zur Reduzierung der Feinstaubbelastung in Kassel schlägt die gleiche Landesregierung eine große Umweltzone vor, die auch Teile der Nachbargemeinden umfassen würde. Also dürfen bei Überschreitung der Grenzwerte keine schadstoffintensiven Autos in der Umweltzone fahren. Auch Karlsruhe rüstet sich gegen den gesundheitsschädlichen Feinstaub und richtet die Umweltzone zum 1.01.2009 ein. Für Lastwagen wird es ein punktuelles ganzjähriges Durchfahrtsverbot ab Mai 2008 geben. Es soll noch weitere Aktionspläne geben, wobei auf eine stärkere Begrünung der Straßen im Stadtgebiet Karlsruhe geachtet werden soll. (Das mit der Begrünung hätte man doch schon längst durchführen können, oder warum wartet man erst auf den gesundheitsschädlichen Feinstaub. Grünflächen im Stadtkern gehören zur Lebensader einer Stadt, dass hat schon Konrad Adenauer als OB von Köln gewusst und deshalb den Grüngürtel rund um Köln bauen lassen. Hatte der Mann einen Weitblick, oder wusste er schon etwas über die Feinstaubproblematik und hat vorgebeugt?) Nach langem Tauziehen der Behörden im Kampf gegen den Feinstaub hat München den LKW-Transitverkehr ab 3,5t vom 1.02.2008 an ausgesperrt. Hierzu war das Aufstellen von 3000 Schildern auf Autobahnen und im Stadtgebiet nötig. Hier stellt sich die Frage, wie viel Feinstaub für diese Aktion aufgewirbelt worden ist? Die Umweltzone München wird es dann ab 1.10.2008 geben. Anders dagegen hat der Umweltausschuss des Nürnberger Stadtrats im Febr. 2007 beschlossen, das zum 1.10.2007 geplante Fahrverbot vorläufig auszusetzen. „Die Ausrufung einer Umweltzone wäre ein Verstoß gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewesen und hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Vielzahl von Klagen gegen die Stadt Nürnberg ausgelöst,“ heißt es in der Begründung. Hört, hört. Jetzt geht man vorbeugend davon aus, dass PKW mit einem geregelten Kat der ersten Generation, die ja eigentlich ganz geringen Feinstaub verursachen aber dafür immer mehr Stickstoffdioxid produzieren, trotzdem in das Fahrverbot einbezogen werden, damit die Grenzwerte bei Stickstoffdioxid nicht überschritten werden. Somit wird die Stadt Nürnberg ihre Umweltzone zum 1.10.2008, spätestens jedoch zum 1.1.2009 mit hoher Wahrscheinlichkeit eingerichten. In Planung ist auch die „Umweltzone Ruhr“, auf die man wohl derzeit noch verzichten will, den dann gäbe es „Chaos pur“. Ab Oktober soll es in ganz besonders belasteten Bereichen ausgewählter Städte dann doch Umweltzonen geben. Gegen die Pläne aus Düsseldorf haben sich die Umweltdezernenten von Duisburg, Mülheim, Oberhausen, Essen, Bottrop, Gelsenkirchen, Herne, Bochum und Dortmund ausgesprochen. Bisher gilt, dass wetterabhängige Umweltzonen frühestens im Januar 2011 entstehen sollen. Kritik an den eingerichteten Umweltzonen übt seit Jahresbeginn die Deutsch-Niederländische Handelskammer und bezeichnet das ganze Hick-Hack als "Flickenteppich von Vorschriften und Regelungen, die die Deutschen ja selbst nicht verstehen". Bitte, wie sollen dann Autotouristen sich mit komplizierten Regeln, Ausnahmen von den Regeln und Ausnahmen von den Ausnahmen der Regeln zu Recht finden, wenn wir Deutschen schon kapitulieren müssen? In Berlin wurden die ersten Klagen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung abgeschmettert. „Wer nicht Halter eines auf ihn zugelassenen und vom Fahrverbot betroffenen Fahrzeugs ist, bekommt keine Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone. Der bloße Umstand, Wohn- oder Firmensitz innerhalb der Umweltzone zu haben, reicht dafür nicht.“ (Entscheidung der 10.Kammer) Meine weiteren Recherchen in Berlin sind leider bisher ohne Ergebnis geblieben, weil sich die zuständigen Sachbearbeiter hinter der Durchführung der EU-Feinstaub-Richtlinien verschanzen. Von Clemens, dem „Entenmann“, übrigens ein direkt betroffener, habe ich erfahren, dass es von einigen ENThusiasen seit Anfang des Jahres bereits Kontakte und Gespräche gegeben hat, vor allem wegen einer möglichen Ausnahmegenehmigung für PKW mit der Schlüsselnummer 11, wie es beispielsweise in Stuttgart und Hannover geregelt worden ist. Berlin wird sich keinesfalls zu einer solchen Ausnahmeregelung verleiten lassen, vielmehr will man vielleicht auf Bundesebene anregen, die Ausnahmeregelungen von Stuttgart zu kippen. Hier halte ich es als angebracht, die Recherchen einzustellen, damit nicht noch mehr Feinstaub aufgewirbelt wird und die Entenfahrer in BW Schaden daruch erleiden. Übrigens, in Köln wird es auch keine Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit Schlüsselnummer 11 geben (Aussage liegt dem Autor schriftlich von der Bezirksregierung vor). Vom Staub dem Feinen habe ich die Nase langsam voll! Horst |
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