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Der kleine Rundbrief für Citroën-Freunde
28. Jahrgang 2008 - gegründet 1981
Zuletzt aktualisiert: 21. März 2008

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Übersicht über Kats für die Ente und mehr zum Meyer-Kat

Karte: Städte mit Feinstaubzonen

Karten von Feinstaubzonen in Baden-Württemberg

Steuersätze für die verschiedenen Fahrzeuggruppen

Online-Bestellung der grünen Plakette

Mehr zur Feinstaubverordnung und Umweltzonen

 

Feinstaub auch für Ausländer

Hallo liebe 2CV-Freunde,

(12.2.2008) noch ein kurzer Nachtrag anlässlich einer Anfrage aus Österreich (nochmal vielen Dank an Frau Adam vom Amt für öffentliche Ordnung in Stuttgart und an den Murxx für seine toll formulierte Frage, die ich hiermit gerne nochmal abdrucke - Scheiß auf's Briefgeheimnis - versteht eh kaaner:)

"wennst dich schon so bemühst, hätt ich da eine frage: wie isn des mit die ausländer bei euch in europa? wird da bolide sichergestellt und anschließend entsorgt, wenn ich ohne zettel mitohne pos 15.1 bis 17.8 angekreuzelt und auch ned unterschrieben zu haben, aber dafür mit erdäpfelstempel in die metropolen BW's  einfach reinfahr, mir die lizenz zum lenken lebenslänglich in eu/d/und bw entzogen und ich muss dann geteert und gefedert das vereinte europagebiet verlassen? bitte um aufklärung der unterentwickelten" (Anm. d. Autors: ...alles klar? Heiratsanträge gerne über mich.)

Und hier also die Antwort:

Ausländische Oldtimer sind genau wie die deutschen für Fahrten innerhalb von Umweltzonen freigegeben. Sie müssen bei einer Kontrolle über das Erstzulassungsdatum in ihrem Fahrzeugschein nachweisen, dass ihr Auto älter als 30 Jahre ist. 

Fahrzeuge mit Ottomotor, die einen geregelten Katalysator und im Fahrzeugschein unter Punkt 14.1 die Schadstoffgruppe 03,04,09 oder 11 eingetragen haben, fallen generell unter die Allgemeinverfügung. Für sie (egal aus welchem europäischen Ausland sie kommen) gilt das gleiche wie für die deutschen Fahrzeuge: Sie müssen bei einer Kontrolle innerhalb der Umweltzone (gilt nur in Baden-Württemberg und Hannover) im Fahrzeugschein die 03,04,09 oder 11 vorweisen und brauchen keine Plakette.

Fahrzeuge mit Ottomotor, die KEINEN geregelten Katalysator und im Fahrzeugschein unter Punkt 14.1 trotzdem die Schadstoffgruppe 09 eingetragen haben (das soll's nämlich geben), fallen zwar nicht unter die Allgemeinverfügung, sie haben aber gute Chancen, durch Vorweisen der Allgemeinverfügung bei einer Kontrolle (unberechtigterweise) durchzukommen. Aber empfehlen darf ich das natürlich nicht. 

Fahrzeuge mit Ottomotor, die KEINEN geregelten Katalysator und im Fahrzeugschein unter Punkt 14.1 auch keine der o.g. Schlüsselnummern (sondern andere) eingetragen haben, dürfen generell erstmal nicht in oder durch eine Umweltzone fahren. Sie haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen (siehe Links), aber Achtung:

1. Sie müssen ein berechtigtes Einzelinteresse haben (Einkaufen reicht nicht).
2. Sie müssen nachweisen, dass sie kein anderes - in der Umweltzone 
   zugelassenes - KFZ besitzen, mit dem sie diese Fahrt(en) durchführen
   können.
3. Sie müssen nachweisen, dass sie nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu
   ihrem Ziel gelangen oder dies eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Ein Verstoß gegen das Fahrverbot innerhalb der Umweltzonen (und das gilt für alle, auch die ausländischen KFZ-Führer) stellt keinen Verwarnungs- sondern einen Bußgeld-Tatbestand dar und wird mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Eine Ausnahmegenehmigung für BaWü kann man beantragen mit dem Formular unter
http://www.stuttgart.de/sde/global/images/mdb/item/189136/21784.pdf

So, nun hoffe ich, dass alle Klarheiten beseitigt sind und wünsche allerseits noch einen schönen Tag.

Schöne Grüße, Falk

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