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Der kleine
Rundbrief für Citroën-Freunde
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Übersicht über Kats für die Ente und mehr zum Meyer-Kat Karte: Städte mit Feinstaubzonen Karten von Feinstaubzonen in Baden-Württemberg Steuersätze für die verschiedenen Fahrzeuggruppen Online-Bestellung der grünen Plakette Mehr zur Feinstaubverordnung und Umweltzonen
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Feinstaub auch für AusländerHallo liebe 2CV-Freunde, (12.2.2008) noch ein kurzer Nachtrag anlässlich einer Anfrage aus Österreich (nochmal vielen Dank an Frau Adam vom Amt für öffentliche Ordnung in Stuttgart und an den Murxx für seine toll formulierte Frage, die ich hiermit gerne nochmal abdrucke - Scheiß auf's Briefgeheimnis - versteht eh kaaner:) "wennst dich schon so bemühst, hätt ich da eine frage: wie isn des mit die ausländer bei euch in europa? wird da bolide sichergestellt und anschließend entsorgt, wenn ich ohne zettel mitohne pos 15.1 bis 17.8 angekreuzelt und auch ned unterschrieben zu haben, aber dafür mit erdäpfelstempel in die metropolen BW's einfach reinfahr, mir die lizenz zum lenken lebenslänglich in eu/d/und bw entzogen und ich muss dann geteert und gefedert das vereinte europagebiet verlassen? bitte um aufklärung der unterentwickelten" (Anm. d. Autors: ...alles klar? Heiratsanträge gerne über mich.) Und hier also die Antwort: Ausländische Oldtimer sind genau wie die deutschen für Fahrten innerhalb von Umweltzonen freigegeben. Sie müssen bei einer Kontrolle über das Erstzulassungsdatum in ihrem Fahrzeugschein nachweisen, dass ihr Auto älter als 30 Jahre ist. Fahrzeuge mit Ottomotor, die einen geregelten Katalysator und im Fahrzeugschein unter Punkt 14.1 die Schadstoffgruppe 03,04,09 oder 11 eingetragen haben, fallen generell unter die Allgemeinverfügung. Für sie (egal aus welchem europäischen Ausland sie kommen) gilt das gleiche wie für die deutschen Fahrzeuge: Sie müssen bei einer Kontrolle innerhalb der Umweltzone (gilt nur in Baden-Württemberg und Hannover) im Fahrzeugschein die 03,04,09 oder 11 vorweisen und brauchen keine Plakette. Fahrzeuge mit Ottomotor, die KEINEN geregelten Katalysator und im Fahrzeugschein unter Punkt 14.1 trotzdem die Schadstoffgruppe 09 eingetragen haben (das soll's nämlich geben), fallen zwar nicht unter die Allgemeinverfügung, sie haben aber gute Chancen, durch Vorweisen der Allgemeinverfügung bei einer Kontrolle (unberechtigterweise) durchzukommen. Aber empfehlen darf ich das natürlich nicht. Fahrzeuge mit Ottomotor, die KEINEN geregelten Katalysator und im Fahrzeugschein unter Punkt 14.1 auch keine der o.g. Schlüsselnummern (sondern andere) eingetragen haben, dürfen generell erstmal nicht in oder durch eine Umweltzone fahren. Sie haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen (siehe Links), aber Achtung: 1. Sie müssen ein berechtigtes
Einzelinteresse haben (Einkaufen reicht nicht). Eine Ausnahmegenehmigung für
BaWü kann man beantragen mit dem Formular unter So, nun hoffe ich, dass alle Klarheiten beseitigt sind und wünsche allerseits noch einen schönen Tag. Schöne Grüße, Falk |
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