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Der kleine Rundbrief für Citroën-Freunde
27. Jahrgang 2007 - gegründet 1981

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Ortsclub Saarbrücken: 

www.happyents.de

umweltzone_ende.jpg (17120 Byte)

Karte_Deutschland_14.11.2007.jpg (56823 Byte)
Umweltzonen in Deutschland (Stand 11/2007, Quelle: UBA)


G-Kat von Meyer im 2CV

Informationen zu Umweltzonen und Fahrverboten in Deutschland, Stand: 12/2007

Feinstaubplakette online bestellen

(18.12.2007) Bei der Stadt Saarbrücken kann die Feinstaubplakette für 5,50 Euro online bestellt werden. Anhand des Kfz-Scheins kann online festgestellt werden, ob eure Ente eine grüne Feinstaubplakette bekommt (bislang nur mit dem G-Kat vom Franzosen, Schlüsselnr. 77). Der Plakettenversand erfolgt auch für Fahrzeuge, die nicht in Saarbrücken zugelassen sind. mehr...

Ausnahmen für PKW mit G-Kat der ersten Generation und Oldtimer beschlossen

(3.12.2007) Am 3. Dezember 2007 meldet der DEUVET: "Die Oldtimerszene kann aufatmen – der Bundesrat hat nun endgültig den Ausnahmen für Oldtimern mit H-Kennzeichen und Rotem 07-Kennzeichen zugestimmt. (...) Grundsätzlich gilt: Oldtimer mit H-Kennzeichen und Rotem 07-Kennzeichen können Umweltzonen befahren. Sie benötigen hierfür keine Plakette, da sie über das Kennzeichen eindeutig identifizierbar sind." 

Nur halbe Entwarnung also für Enten vor Bj. 1978, da ein H-Kennzeichen mit höheren Kosten verbunden ist als eine regüläre Zulassung (TÜV-Prüfung, neue Kennzeichen, Eintrag in den Fahrzeugpapieren, Steuer von 191 € im Jahr). Enten zwischen Bj. 1978 und 1983, die bereits eine rote 07er Nummer haben, dürfen fahren; die 07er Nummern werden mittlerweile aber neu nur noch für Fahrzeuge ausgegeben, die älter als 30 Jahre sind. 

Wohl dem, der in seine Ente einen geregelten Katalysator eingebaut hat: Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation (Anlage XXIII der StVZO), die vor dem In-Kraft-Treten der Abgasnorm Euro 1 zugelassen wurden, werden eine grüne Plakette bekommen. Mit der Dreißigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 24. Mai 2007 sind Regelungen zur Nachrüstung von Nutzfahrzeugen und Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 mit Partikelminderungssystemen in die StVZO eingefügt worden. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelminderungssystem erlangen Fahrzeughalter die Möglichkeit, ihr Fahrzeug in eine bessere Schadstoffgruppe der 35. BImSchV einstufen zu lassen. Mit Plaketten gekennzeichnete Kraftfahrzeuge können eine Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen erhalten. Wer sich einen Geregelten Kat in die Ente einbauen möchte, findet unter www.citroenchen.de/2007/06/2CV_Kat.htm mehr Infos zu Umrüstmöglichkeiten und Anbietern.

Horst vom CCRR hat fleißig recherchiert, wo den Entenfahrern überall Ungemach durch Fahrverbote wegen  Umweltzonen droht. Dazu gibt es eine Menge Unterlagen als pdfs, zu denen die folgenden Links führen. Was das Juristen-Chinesisch alles bedeutet, hat Horst in der CCRR-Info vom November 2007  zusammengefasst, Kontakt: www.ccrr-ev.de

1. Gesetzliche Grundlagen

Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (KennzVO 35. BImSchVO) (Acrobat Reader 8.0 erforderlich) 
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (externer Link zur Bundesratsvorlage vom 30.11.2007)

Berichtigung der Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge

2. Infos des Umweltbundesamtes zu deklarierten Umweltzonen: 
Seite des UBA zu Umweltzonen in Deutschland (Link)

Infos des UBA zu Umweltzonen der folgenden Städte (pdf):
Augsburg 
Berlin 
Freiburg im Breisgau 
Hannover 
Heidelberg 
Ilsfeld 
Karlsruhe 
Köln 
Leonberg 
Ludwigsburg 
Mannheim 
Mühlacker 
München 
Neu-Ulm 
Pforzheim 
Pleidelsheim 
Reutlingen 
Schwäbisch-Gemünd 
Stuttgart 
Tübingen 

3. Infos einzelner Städte:

Berlin: Allgemeine Infos zur Umweltzone (externer Link)
Berlin: Merkblatt Umweltzone (pdf)
Berlin: Broschüre Umweltzone (pdf 1,1 MB)
Berlin: Umweltzone - Fragen zu Einzelausnahmen vom Fahrverbot in Härtefällen (externer Link)
Berlin: Umweltzone in Berlin – Ausnahmegenehmigungen (externer Link)
Hannover: Umweltzone und Ausnahmeregelungen  (pdf)
Hannover: Umweltzone und Ausnahmeregelungen (externer Link)
Köln: Die Kölner Umweltzone (externer Link)
Köln: Umweltzone: Stadt Köln stellt Ausnahmeregelungen vor (externer Link)
Köln: Ausnahmen für Anwohner und Handwerker (pdf)
Stuttgart: Feinstaub-Fahrverbot: Fragen und Antworten (externer Link)
Tübingen: Umweltzone-Info 

4. Vordrucke zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen:

Berlin: Antrag auf Ausnahmegenehmigung
Köln: Antrag auf Erteilung einer Übergangs-Ausnahmegenehmigung für Anwohner 
Köln: Antrag auf Erteilung einer Tages-/Einzelausnahmegenehmigung 
Köln: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Zielverkehr 
Köln: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Quellverkehr  
Köln: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für besonders begründete Härtefälle 
Bescheinigung über die Verfügbarkeit von Abgasnachbehandlungssystemen (Partikelfilter und Katalysatoren) 

5. Weitere externe Links zum Thema Feinstaub:

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages vom 24.10.2007 zur Reduzierung der Verkehrsemissionen in den Städten  
DEUVET: Aktuelles zum Thema Feinstaub 
ADAC: Suchmaschine zu aktuellen Beiträgen, "Feinstaub" eingeben

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