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Der kleine
Rundbrief für Citroën-Freunde
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Email an die Redaktion: Ortsclub
Saarbrücken: |
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Informationen zu Umweltzonen und Fahrverboten in Deutschland, Stand: 12/2007 Feinstaubplakette online bestellen (18.12.2007) Bei der Stadt Saarbrücken kann die Feinstaubplakette für 5,50 Euro online bestellt werden. Anhand des Kfz-Scheins kann online festgestellt werden, ob eure Ente eine grüne Feinstaubplakette bekommt (bislang nur mit dem G-Kat vom Franzosen, Schlüsselnr. 77). Der Plakettenversand erfolgt auch für Fahrzeuge, die nicht in Saarbrücken zugelassen sind. mehr... Ausnahmen für PKW mit G-Kat der ersten Generation und Oldtimer beschlossen (3.12.2007) Am 3. Dezember 2007 meldet der DEUVET: "Die Oldtimerszene kann aufatmen – der Bundesrat hat nun endgültig den Ausnahmen für Oldtimern mit H-Kennzeichen und Rotem 07-Kennzeichen zugestimmt. (...) Grundsätzlich gilt: Oldtimer mit H-Kennzeichen und Rotem 07-Kennzeichen können Umweltzonen befahren. Sie benötigen hierfür keine Plakette, da sie über das Kennzeichen eindeutig identifizierbar sind." Nur halbe Entwarnung also für Enten vor Bj. 1978, da ein H-Kennzeichen mit höheren Kosten verbunden ist als eine regüläre Zulassung (TÜV-Prüfung, neue Kennzeichen, Eintrag in den Fahrzeugpapieren, Steuer von 191 € im Jahr). Enten zwischen Bj. 1978 und 1983, die bereits eine rote 07er Nummer haben, dürfen fahren; die 07er Nummern werden mittlerweile aber neu nur noch für Fahrzeuge ausgegeben, die älter als 30 Jahre sind. Wohl dem, der in seine Ente einen geregelten Katalysator eingebaut hat: Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation (Anlage XXIII der StVZO), die vor dem In-Kraft-Treten der Abgasnorm Euro 1 zugelassen wurden, werden eine grüne Plakette bekommen. Mit der Dreißigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 24. Mai 2007 sind Regelungen zur Nachrüstung von Nutzfahrzeugen und Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 mit Partikelminderungssystemen in die StVZO eingefügt worden. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelminderungssystem erlangen Fahrzeughalter die Möglichkeit, ihr Fahrzeug in eine bessere Schadstoffgruppe der 35. BImSchV einstufen zu lassen. Mit Plaketten gekennzeichnete Kraftfahrzeuge können eine Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen erhalten. Wer sich einen Geregelten Kat in die Ente einbauen möchte, findet unter www.citroenchen.de/2007/06/2CV_Kat.htm mehr Infos zu Umrüstmöglichkeiten und Anbietern. Horst vom CCRR hat fleißig recherchiert, wo den Entenfahrern überall Ungemach durch Fahrverbote wegen Umweltzonen droht. Dazu gibt es eine Menge Unterlagen als pdfs, zu denen die folgenden Links führen. Was das Juristen-Chinesisch alles bedeutet, hat Horst in der CCRR-Info vom November 2007 zusammengefasst, Kontakt: www.ccrr-ev.de. 1. Gesetzliche Grundlagen Verordnung zum
Erlass und zur Änderung von
Vorschriften über die
Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (KennzVO 35.
BImSchVO) (Acrobat
Reader 8.0 erforderlich) Berichtigung der Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge 2. Infos des
Umweltbundesamtes zu deklarierten
Umweltzonen: Infos des UBA
zu Umweltzonen der folgenden Städte (pdf): 3. Infos einzelner Städte: Berlin: Allgemeine
Infos zur Umweltzone (externer Link) 4. Vordrucke zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen: Berlin: Antrag
auf Ausnahmegenehmigung 5. Weitere externe Links zum Thema Feinstaub: Beschluss
des Präsidiums des Deutschen Städtetages vom 24.10.2007 zur
Reduzierung der Verkehrsemissionen in den Städten |
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